Inhouse Schulungen

Egal ob eine reguläre Ausbildung in Erster Hilfe oder eine Schulung in Erster Hilfe am Kind, wir kommen auch gerne zu Ihnen. Das gilt auch, wenn Sie den Kurs über eine Berufsgenossenschaft / Unfallkasse abrechnen lassen möchten.

Die Mindestteilnehmerzahl für Inhouseschulungen beträgt 15 Personen. Hinzu kommt eine geringe Inhousegebühr und ggf. Fahrtkosten. Gerne übersenden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Füllen Sie einfach unten stehendes Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Es gelten unsere AGB.